Ziff. 21.2a des Anhangs der UVPV
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 38%
BGer 1C_521/2012 · 29.10.2013GutgeheissenEine nachträgliche Anpassung der Substratzusammensetzung einer Biogasanlage auf maximal 20% Co-Substrat ist rechtlich nicht erheblich, da sie im Rahmen der Definition von Hofdünger (Art. 5 Abs. 2 lit. a DüV) liegt und somit keine neue UVP-Pflicht auslöst.BaubewilligungKorpusmittel: 38%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-12). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.