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BGer 1A.84/2001

Abgewiesen

Entscheid vom 12.03.2002

Bei einer Hochspannungsleitung in einer besonders schutzwürdigen Landschaft (Art. 3 NHG) kann die Verkabelung auch ohne Betroffenheit eines Objekts nach Art. 6 NHG angeordnet werden, wenn die Interessen des Landschafts- und Vogelschutzes diejenigen der kostengünstigen und sicheren Energieversorgung überwiegen.

BGer 1A.84/2001 vom 12.03.2002 (Abgewiesen)
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.