Raumplanung erklärt: Landwirtschaftszone, UVP, BLN und Ausnützungsziffer

Diese Seite beantwortet Fragen, die Bauherrschaften, Gemeinden und Planungsbüros am häufigsten zur Schweizer Raumplanung stellen: Was ist in der Landwirtschaftszone erlaubt? Wann braucht ein Projekt eine Umweltverträglichkeitsprüfung und was gehört in den Bericht? Was bedeutet BLN? Was zählt nicht zur Ausnützungsziffer? Jede Antwort beginnt mit dem Wesentlichen in wenigen Sätzen; die ausführliche Antwort mit Rechtsgrundlagen aus RPG, USG, UVPV und NHG steht auf einer eigenen Seite. Stand ist die zweite RPG-Teilrevision, die seit dem 1. Januar 2026 in Kraft ist.

Landwirtschaftszone: Was ist erlaubt?

In der Landwirtschaftszone sind nur Bauten und Anlagen zonenkonform, die für die landwirtschaftliche Bewirtschaftung oder den produzierenden Gartenbau nötig sind (Art. 16a RPG). Alles andere braucht eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 bis 24e RPG, über die immer die kantonale Behörde entscheidet (Art. 25 Abs. 2 RPG). Neue Wohnhäuser ohne Betriebsbezug, Zweitwohnungen und neue Gewerbebauten sind grundsätzlich nicht zulässig.

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Umweltverträglichkeitsprüfung: Wann ist sie erforderlich?

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) ist erforderlich, wenn ein Vorhaben zu einem Anlagetyp im Anhang der UVP-Verordnung gehört und den dort genannten Schwellenwert überschreitet, zum Beispiel Parkhäuser mit mehr als 500 Parkplätzen, Einkaufszentren mit mehr als 7 500 m² Verkaufsfläche oder Windparks mit mehr als 5 MW Leistung. Nationalstrassen und neue Eisenbahnlinien sind ohne Schwellenwert UVP-pflichtig. Wesentliche Änderungen bestehender Anlagen lösen die Pflicht ebenfalls aus (Art. 2 UVPV).

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Was beinhaltet eine Umweltverträglichkeitsprüfung bei Infrastrukturprojekten?

Eine UVP prüft vor dem Entscheid über eine Strasse, Bahnlinie, Leitung oder ein Kraftwerk, ob das Projekt die Umweltvorschriften einhält (Art. 10a USG). Kern ist der Umweltverträglichkeitsbericht der Bauherrschaft mit dem Ausgangszustand, dem Vorhaben samt Schutzmassnahmen und geprüften Alternativen sowie der voraussichtlich verbleibenden Umweltbelastung (Art. 10b USG). Die Umweltschutzfachstelle beurteilt den Bericht, die Bewilligungsbehörde entscheidet im Leitverfahren.

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Was bedeutet BLN?

BLN steht für das Bundesinventar der Landschaften und Naturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Es umfasst 162 Objekte, die zusammen rund 19 Prozent der Landesfläche der Schweiz ausmachen, und ist in der Verordnung über das BLN (VBLN, SR 451.11) geregelt. BLN-Objekte verdienen nach Art. 6 NHG die ungeschmälerte Erhaltung; bei Bundesaufgaben darf davon nur abgewichen werden, wenn gleich- oder höherwertige Interessen von nationaler Bedeutung entgegenstehen.

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Was gehört nicht zur Ausnützungsziffer?

Zur Ausnützungsziffer zählen nur Räume, die dem Wohnen, Arbeiten oder dem dauernden Aufenthalt dienen oder dafür verwendbar sind. Nicht angerechnet werden in den meisten Kantonen Keller- und Estrichräume ohne Wohnnutzung, Heizungs-, Tank- und Waschräume, Garagen und Velo- oder Kinderwagenräume, Balkone, Terrassen und offene Lauben sowie Dachräume unterhalb einer bestimmten lichten Höhe. Massgebend sind das kantonale Baugesetz und das kommunale Baureglement.

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Vom Wissen zur Anwendung

Das Tool fragt für jede Parzelle automatisch Nutzungszone, BLN, Fruchtfolgeflächen und weitere Geodaten ab und führt Sie durch die Interessenabwägung nach Art. 3 RPV bis zum Planungsbericht. Für Infrastruktur- und Bauprojekte klärt das UVP-Screening in wenigen Minuten, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung nötig ist.

Zuletzt aktualisiert: · Autor: , Raum- und Stadtplaner, SPEKTRUM Partner GmbH