Kanton Bern
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Bern verfügt mit 40% über einen der höchsten Mehrwertausgleichssätze der Schweiz und hat einen ausgeprägten Fokus auf den Schutz des Kulturlandes. Die Interessenabwägung wird durch den kantonalen Richtplan stark vorstrukturiert, der Siedlungsschwerpunkte und Vorranggebiete für die Landwirtschaft klar abgrenzt. Besonders relevant sind die ausgedehnten Vorranggebiete für Fruchtfolgeflächen im Mittelland sowie die BLN-Landschaften im Berner Oberland.
Interessenabwägung für Bern durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026