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Kanton Bern

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Baugesetz (BauG)
Mehrwertausgleich
40%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Bern verfügt mit 40% über einen der höchsten Mehrwertausgleichssätze der Schweiz und hat einen ausgeprägten Fokus auf den Schutz des Kulturlandes. Die Interessenabwägung wird durch den kantonalen Richtplan stark vorstrukturiert, der Siedlungsschwerpunkte und Vorranggebiete für die Landwirtschaft klar abgrenzt. Besonders relevant sind die ausgedehnten Vorranggebiete für Fruchtfolgeflächen im Mittelland sowie die BLN-Landschaften im Berner Oberland.

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Interessenabwägung für Bern durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026