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Kanton Luzern

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Luzern kombiniert intensiv genutzte Agglomerationsgebiete rund um die Stadt Luzern mit ländlichen Bergregionen im Entlebuch. Bei der Interessenabwägung sind einerseits die Verdichtungsinteressen im Agglomerationsgürtel, andererseits die Schutzinteressen des UNESCO-Biosphärenreservats Entlebuch massgebend. Der Reuss- und der Kleine-Emme-Korridor stellen wichtige Gewässerräume dar, die in vielen kommunalen Planungsvorhaben als Schutzinteressen berücksichtigt werden müssen.

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Interessenabwägung für Luzern durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026