Kanton Luzern
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Luzern kombiniert intensiv genutzte Agglomerationsgebiete rund um die Stadt Luzern mit ländlichen Bergregionen im Entlebuch. Bei der Interessenabwägung sind einerseits die Verdichtungsinteressen im Agglomerationsgürtel, andererseits die Schutzinteressen des UNESCO-Biosphärenreservats Entlebuch massgebend. Der Reuss- und der Kleine-Emme-Korridor stellen wichtige Gewässerräume dar, die in vielen kommunalen Planungsvorhaben als Schutzinteressen berücksichtigt werden müssen.
Interessenabwägung für Luzern durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026