Kanton Zürich
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz und steht vor grossen Herausforderungen der Innenentwicklung. Bei der Interessenabwägung spielen insbesondere die Verdichtung in bestehenden Bauzonen, der Schutz von ISOS-Ortsbildern und die ÖV-Erschliessung eine zentrale Rolle. Die Limmattalbahn und der Ausbau des S-Bahn-Netzes schaffen neue Entwicklungskorridore, an denen Nutzungsinteressen und Lärmschutzanliegen gegeneinander abzuwägen sind.
Interessenabwägung für Zürich durchführen
Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.
SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026