Startseite
Startseite
ZH

Kanton Zürich

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Planungs- und Baugesetz (PBG)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Zürich ist der bevölkerungsreichste Kanton der Schweiz und steht vor grossen Herausforderungen der Innenentwicklung. Bei der Interessenabwägung spielen insbesondere die Verdichtung in bestehenden Bauzonen, der Schutz von ISOS-Ortsbildern und die ÖV-Erschliessung eine zentrale Rolle. Die Limmattalbahn und der Ausbau des S-Bahn-Netzes schaffen neue Entwicklungskorridore, an denen Nutzungsinteressen und Lärmschutzanliegen gegeneinander abzuwägen sind.

Weitere Kantone (gleiche Sprachregion)

Interessenabwägung für Zürich durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

← Zurück zur Kantonübersicht

SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026