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Kanton Freiburg

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Loi sur l'aménagement du territoire et les constructions (LATeC)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Freiburg ist zweisprachig (Deutsch/Französisch) und verbindet eine dynamische Agglomeration rund um die Kantonshauptstadt mit ausgedehnten landwirtschaftlichen Zonen im Seeland und in der Broye. Interessenabwägungen berücksichtigen die besondere Stellung als Kantonshauptstadt mit kantonalen Entwicklungsinteressen sowie die wertvollen Moorlandschaften und Seengebiete des Murtensees. Die zweisprachige Planungspraxis erfordert besondere Sorgfalt bei der Dokumentation der Interessenabwägung.

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Interessenabwägung für Freiburg durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026