Kanton Neuenburg
Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten
Kantonale Besonderheiten
Kanton Neuenburg liegt zwischen dem Jurabogen und dem Neuenburgersee und ist durch die Uhren- und Feinmechanikindustrie geprägt, die besondere Nutzungsinteressen (Industrie- und Gewerbezonen) in die Interessenabwägung einbringt. Der Neuenburgersee mit seinen Ufergebieten und die geschützte Pfahlbaulandschaft (UNESCO Weltkulturerbe) sind gewichtige Schutzinteressen. Der Juranordfuss und die Hochtalregionen des Val-de-Travers bilden wertvolle BLN-Landschaften, die in der kantonalen Richtplanung besonders berücksichtigt werden.
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Interessenabwägung für Neuenburg durchführen
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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026