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Kanton Wallis

Interessenabwägung nach Art. 3 RPV – kantonale Besonderheiten

Planungsgesetz
Loi cantonale sur l'aménagement du territoire (LcAT)
Mehrwertausgleich
20%

Kantonale Besonderheiten

Kanton Wallis ist geprägt durch das Rhonetal als zentralen Entwicklungskorridor und ausgedehnte alpine Schutzgebiete. Die starke Zweiwohnungsproblematik (insbesondere in Ferienorten wie Verbier, Zermatt, Saas-Fee) hat die Raumplanung grundlegend verändert und erfordert besonders sorgfältige Interessenabwägungen zwischen Tourismusentwicklung und Orts-/Landschaftsbildschutz. Die Rhone-Revitalisierung und der Schutz vor alpinen Naturgefahren sind übergeordnete Schutzinteressen, die in nahezu allen kommunalen Planungsverfahren relevant sind.

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Interessenabwägung für Wallis durchführen

Unser KI-Tool unterstützt Sie bei der Interessenabwägung nach Art. 3 RPV — mit strukturierter Erfassung aller Interessen, KI-gestützter Gewichtung und gerichtsfertigem Word-Export für den Planungsbericht nach Art. 47 RPV.

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SPEKTRUM Partner GmbH · Stand: Mai 2026