§ 10 Abs. 1 Satz 2 PBG/SO
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_550/2023 · 21.07.2025Teilweise gutgeheissenDie kantonale Genehmigungsbehörde darf einen Sondernutzungsplan nicht eigenmächtig aufheben oder abändern, sondern muss die Genehmigung verweigern und die Planung zur Überarbeitung an die Gemeinde zurückweisen, wenn der Plan nicht mehr recht- und zweckmässig ist. Die Gemeindeautonomie verbietet eine stellvertretende Planung durch die…OrtsplanungsrevisionGestaltungsplanSondernutzungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.