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§ 109 RBG BL

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_332/2020 · 22.04.2021AbgewiesenDie baurechtliche Bestandesgarantie nach §§ 109 und 110 RBG BL erlaubt für rechtmässig erstellte, aber bauvorschriftswidrig gewordene Bauten nur deren Unterhalt und angemessene Erneuerung, nicht jedoch Umbauten, Erweiterungen oder Zweckänderungen. Die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ist bei formell…BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevision

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.