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§ 116 Abs. 4 KV/BL

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer BGE 142 I 177 · 01.01.2016GutgeheissenSolange der Kanton seinen bundes- und kantonsverfassungsrechtlichen Gesetzgebungsauftrag zur Regelung einer Mehrwertabgabe nicht erfüllt, können Gemeinden diese Aufgabe in eigener Kompetenz wahrnehmen, sofern sie eng mit der ihnen obliegenden Ortsplanung verknüpft ist.MehrwertabgabeOrtsplanungsrevisionEinzonungAufzonung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.