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§ 12 Abs. 2 BO/Baar

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BGer 1C_270/2017 · 12.01.2018AbgewiesenDie Beurteilung der guten Einordnung eines Bauvorhabens nach § 12 Abs. 2 BO/Baar obliegt dem Ermessen der kommunalen Behörden, das im Rechtsmittelverfahren nur auf Willkür überprüft wird. Eine ungenügende Einordnung kann nicht allein aus der Ausschöpfung der Bebauungsbeschränkungen abgeleitet werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.