§ 12 Abs. 2 BO/Baar
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BGer 1C_270/2017 · 12.01.2018AbgewiesenDie Beurteilung der guten Einordnung eines Bauvorhabens nach § 12 Abs. 2 BO/Baar obliegt dem Ermessen der kommunalen Behörden, das im Rechtsmittelverfahren nur auf Willkür überprüft wird. Eine ungenügende Einordnung kann nicht allein aus der Ausschöpfung der Bebauungsbeschränkungen abgeleitet werden.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.