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§ 13 Abs. 1 ABV

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BGer 1C_274/2021 · 02.06.2022AbgewiesenDie Vorinstanz hat kantonales und kommunales Recht nicht willkürlich ausgelegt, indem sie besondere Gebäude (Tiefgarage, Velounterstand) bei der Berechnung der zulässigen Baumasse in der Wohnzone W 2.5 nicht berücksichtigte und die Tiefgarage als besonderes Gebäude nach § 273 Abs. 1 PBG qualifizierte.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.