§ 14 PBG/ZG
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BGer 1C_415/2014 · 01.10.2015AbgewiesenDas gewichtige öffentliche Interesse an der Einhaltung des Waldabstands (Art. 17 WaG, § 12 PBG/ZG) überwiegt die privaten Interessen der Bauherrschaft, selbst bei hohen Rückbaukosten. Eine Ausnahmebewilligung scheitert an fehlender Unzweckmässigkeit oder unbilliger Härte.BaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneKorpusmittel: 39%
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