BGer 1C_415/2014
AbgewiesenEntscheid vom 01.10.2015
Das gewichtige öffentliche Interesse an der Einhaltung des Waldabstands (Art. 17 WaG, § 12 PBG/ZG) überwiegt die privaten Interessen der Bauherrschaft, selbst bei hohen Rückbaukosten. Eine Ausnahmebewilligung scheitert an fehlender Unzweckmässigkeit oder unbilliger Härte.
BGer 1C_415/2014 vom 01.10.2015 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Betroffenes Schutzgut
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
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