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§ 142 Abs. 2 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_498/2020 · 03.11.2021NichteintretenEin Zwischenentscheid über eine Abbruchbewilligung für ein im Bauinventar und ISOS verzeichnetes Gebäude, der erst mit einer späteren Baubewilligung für einen Neubau wirksam wird, ist gemäss Art. 93 BGG nur beschränkt anfechtbar. Die Beschwerdeführer können sich im Baubewilligungsverfahren gegen den Abbruch wehren, auch wenn sie den…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.