§ 17 aBauV
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_457/2016 · 07.03.2017GutgeheissenEine Abweichung von den Vorgaben eines Gestaltungsplans ist willkürlich, wenn sie deutlich über die tolerierbare Grenze hinausgeht, insbesondere bei Überschreitung der überbauten Grundfläche unter Nichtberücksichtigung von § 18 Ziff. 2 aBauV.BaubewilligungGestaltungsplanKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.