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§ 201 Abs. 1 lit. b PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

50%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_267/2022 · 20.12.2022AbgewiesenDas Erlöschen einer Baubewilligung nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG kann auch bei Nichteinhaltung von Fristen für Zwischenschritte wie die Erstellung des Schnurgerüsts eintreten, sofern dies dem Schutz vor Baustellenrisiken und dem öffentlichen Interesse dient. Die angeordneten Massnahmen zur Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands…BaubewilligungWiederherstellung / RückbauBGer 1C_669/2020 · 01.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.