§ 202 PBG
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_669/2020 · 01.06.2021Teilweise gutgeheissenDie Fristsetzung zur Vollendung begonnener Bauarbeiten nach § 201 Abs. 1 lit. b PBG ist rechtmässig, wenn die Bauarbeiten unterbrochen wurden und keine gültige Bewilligung für Projektänderungen vorliegt. Die Fristen sind unter Berücksichtigung öffentlicher Interessen (Vermeidung von Bauruinen und Gefahrenherden) und der konkreten…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.