§ 204 Abs. 1 PBG
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BGer 1C_492/2021 · 30.06.2022AbgewiesenEine Baute kann aufgrund ihres Situationswerts gemäss § 203 Abs. 1 lit. c PBG als schützenswertes Objekt anerkannt werden, auch wenn ihr Eigenwert gering ist. Die Gemeinde überschreitet ihren Ermessensspielraum, wenn sie ohne sachliche Gründe von Fachgutachten abweicht oder kantonale Rechtsprechung missachtet.BaubewilligungAusnahmebewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.