§ 22 aForstG/LU
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BGer 1C_558/2018 · 09.07.2019AbgewiesenEin rechtswidrig umgenutztes Jagdhaus ausserhalb der Bauzone unterliegt keinem erweiterten Bestandesschutz nach Art. 24c RPG, selbst wenn die Umnutzung seit über 30 Jahren geduldet wurde. Bewilligungspflichtige Reparaturen (z. B. Ersatz tragender Balken) überschreiten das übliche Mass einer Renovation und sind nicht gestützt auf…Bauen ausserhalb BauzoneBaubewilligungWiederherstellung / RückbauUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.