§ 220 PBG/ZH
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BGer 1C_93/2024 · 10.12.2024AbgewiesenEin Liftanbau zur behindertengerechten Erschliessung eines neu geplanten Attikageschosses fällt nicht unter die Altbauausnahme von § 19a BBV II, da die Bewilligung für das Attikageschoss nicht vor dem 1. Juli 1978 erteilt wurde und der Anbau primär der Erschliessung der neuen Bausubstanz dient.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.