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§ 238 Abs. 1 und 2 PBG/ZH

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_635/2018 · 31.03.2020AbgewiesenEin Bauvorhaben in einem ISOS-Gebiet mit Erhaltungsziel B muss gemäss § 238 Abs. 2 PBG/ZH eine gute Gesamtwirkung erreichen, wobei die Länge und Sichtbarkeit der Fassade massgeblich sind, wenn sie die Wirkung inventarisierter Liegenschaften beeinträchtigen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.