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§ 238 Abs. 2 PBG

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_493/2021 · 15.02.2022AbgewiesenDie nachträgliche Bewilligung einer Balkonerweiterung in einer Kernzone mit Ortsbildschutz ist zu verweigern, wenn die Erweiterung das Erscheinungsbild des Gebäudes und die nähere Umgebung äusserst dominant und störend beeinträchtigt und damit weder die Anforderungen von Art. 3 BZO noch § 238 Abs. 2 PBG erfüllt.BaubewilligungWiederherstellung / RückbauOrtsplanungsrevisionBGer 1C_319/2016 · 01.02.2017AbgewiesenEin Attikageschoss, das die bestehende Übergeschossigkeit eines baurechtswidrigen Gebäudes optisch verstärkt und die Wohnfläche erhöht, stellt eine weitergehende Abweichung von Vorschriften im Sinne von § 357 Abs. 1 PBG dar und bedarf einer Ausnahmebewilligung.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.