§ 238 PBG/ZH
4 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
25%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_400/2022 · 29.07.2024AbgewiesenDie Vorinstanz hat den Sachverhalt nicht willkürlich festgestellt und kantonales Recht nicht willkürlich angewendet. Die Baubewilligung für ein Mehrfamilienhaus mit Umgebungsplan und Parkplätzen ist rechtmässig, da sich das Projekt befriedigend in die bauliche Umgebung einordnet und die Anforderungen an die Gestaltung erfüllt.BaubewilligungBGer 1C_403/2022 · 15.07.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in der Wohnzone W2bII der Stadt Zürich ist rechtmässig, da die Anlage sich gemäss § 238 PBG/ZH befriedigend in die Umgebung einordnet und die Anlagegrenzwerte der NISV eingehalten werden.BaubewilligungBGer BGE 145 I 52 · 01.01.2019Teilweise gutgeheissenDas Baurekursgericht darf einen Einordnungsentscheid der kommunalen Baubehörde nach § 238 PBG/ZH nur aufheben, wenn diese bei der Anwendung der Ästhetikregelung den durch die Gemeindeautonomie gewährleisteten Beurteilungs- und Ermessensspielraum überschritten hat. Eine Reduktion der grundsätzlich zugelassenen Baumasse aus ästhetischen…BaubewilligungBGer 1C_92/2018 · 09.07.2018AbgewiesenEine Arealüberbauung muss gemäss § 71 PBG/ZH besonders gut gestaltet sein und alle relevanten Kriterien (u.a. Beziehung zum Ortsbild und baulicher Umgebung) erfüllen; eine selektive Prüfung nur einzelner Kriterien genügt nicht. Die kantonale Vorinstanz darf die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich prüfen, ohne die…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.