§ 292 PBG
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100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
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BGer 1C_5/2016 · 18.05.2016GutgeheissenEine Mobilfunkanlage auf einem baurechtswidrig hohen Gebäude bedarf einer Ausnahmebewilligung nach § 220 PBG, wenn sie zu einer weitergehenden Abweichung von Bauvorschriften führt. Die ästhetische Beurteilung nach § 238 PBG unterliegt der Gemeindeautonomie, sofern sie vertretbar ist.BaubewilligungAusnahmebewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.