§ 310 Abs. 1 PBG/ZH
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BGer 1C_19/2022 · 27.06.2024AbgewiesenDie Baubewilligung für eine Mobilfunkanlage in einer Wohnzone ist rechtmässig, wenn die Einordnung gemäss kantonalem Recht bejaht wird und die Sendeleistungen die Grenzwerte der NISV einhalten. Ein Bedürfnisnachweis oder minimale Sendeleistungen sind nicht erforderlich.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.