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§ 38 Abs. 1 BO Cham

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_172/2022 · 10.01.2023AbgewiesenDie Aufstockung eines zonenkonformen, aber abstandswidrigen Gebäudes innerhalb der bestehenden Fassadenfluchten stellt keine stärkere Abweichung vom geltenden Recht dar und wird von der Besitzstandsgarantie nach § 72 Abs. 2 aPBG/ZG erfasst, sofern der massgebliche Grenzabstand eingehalten wird.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.