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§ 56 Abs. 1 PBV/TG

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BGer 1C_332/2019 · 18.12.2020AbgewiesenDie Baubewilligung für ein Einfamilienhaus innerhalb der Bauzone ist rechtmässig, wenn die Vorinstanzen die kantonalen und bundesrechtlichen Vorschriften korrekt anwenden und keine Willkür vorliegt. Die ISOS-Erfassung eines Dorfkerns begründet keine Bundeskompetenz für den Schutz des Ortsbildes.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.