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§ 6 BNO

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_240/2016 · 05.01.2017AbgewiesenDie Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.