§ 6 BNO
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BGer 1C_240/2016 · 05.01.2017AbgewiesenDie Bewilligung eines Theateranbaus mit einer Gesamthöhe von 22,6 m in einer Parkzone ist zulässig, wenn die Grundmassstäblichkeit der geltenden Ordnung nicht erheblich gestört wird und die öffentlichen Interessen (kulturelle Bedeutung, betriebliche Optimierung) die privaten Interessen (Beschattung, Aussicht) überwiegen.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.