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§ 60 Abs. 1 PBG

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_396/2018 · 12.04.2019AbgewiesenDie Vorinstanz durften den über das Erdgeschoss ragenden Gebäudeteil nicht als abstandsprivilegierten Vorsprung qualifizieren, da er optisch eine einheitliche Fassade bildet und damit den Grenzabstand von 4 m unterschreitet. Eine Ausnahmebewilligung nach § 73 PBG scheidet aus, da keine unzumutbare Härte oder bessere Lösung vorliegt.BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.