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§ 71 PBG/ZH

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_466/2019 · 31.08.2020AbgewiesenEine Arealüberbauung in der Bauzone kann als besonders gut gestaltet im Sinne von § 71 Abs. 1 PBG/ZH und mit besonderer Rücksichtnahme auf Schutzobjekte nach § 238 Abs. 2 PBG/ZH bewilligt werden, wenn die Gesamtgestaltung und Einordnung die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Die Begründungspflicht nach Art. 3 Abs. 2 RPV kann im…BaubewilligungBGer 1C_92/2018 · 09.07.2018AbgewiesenEine Arealüberbauung muss gemäss § 71 PBG/ZH besonders gut gestaltet sein und alle relevanten Kriterien (u.a. Beziehung zum Ortsbild und baulicher Umgebung) erfüllen; eine selektive Prüfung nur einzelner Kriterien genügt nicht. Die kantonale Vorinstanz darf die Einhaltung dieser Anforderungen vollumfänglich prüfen, ohne die…BaubewilligungBGer 1C_313/2015 · 10.08.2016GutgeheissenDie kantonale Praxis der 'Lüftungsfensterpraxis' widerspricht Art. 39 Abs. 1 LSV, da Lärmimmissionsgrenzwerte an allen Fenstern lärmempfindlicher Räume eingehalten werden müssen. Zudem erfüllt das Bauprojekt die Anforderungen an eine besonders gute Gestaltung nach § 71 PBG/ZH nicht, da es sich bewusst vom Ortsbild abgrenzt und keine…BaubewilligungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.