§ 92 PBG/TG
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BGer 1C_325/2021 · 25.10.2021AbgewiesenNachträgliche Baubewilligungen für Beschattungsanlagen in einer Erholungs- und Grünzone sind mangels Zonenkonformität zu verweigern, wenn die Anlagen als markant und dominant in Erscheinung treten und das Ortsbild beeinträchtigen. Eine Interessenabwägung kann den Rückbau rechtfertigen.BaubewilligungAusnahmebewilligungWiederherstellung / RückbauKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.