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Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_310/2024 · 18.10.2024AbgewiesenDie Anwendung von Korrekturfaktoren bei adaptiven Mobilfunkantennen erfordert ein ordentliches Baubewilligungsverfahren mit aktualisiertem Standortdatenblatt gemäss Anhang 1 Ziffer 63 Abs. 4 NISV; ein Wiedererwägungsbeschluss genügt nicht.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.