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Anhang 4 Ziff. 211 GSchV

2 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_675/2023 · 29.04.2025AbgewiesenEin Bauvorhaben im Gewässerschutzbereich A u bedarf keiner kantonalen gewässerschutzrechtlichen Bewilligung, wenn es keine besonderen Gefahren für das Grundwasser darstellt und nicht unter dem mittleren Grundwasserspiegel liegt.BaubewilligungAusnahmebewilligungBGer 1C_227/2016 · 25.01.2017AbgewiesenEin Baustopp für eine Kiesgrube im Gewässerschutzbereich Au ist nicht gerechtfertigt, wenn keine konkrete Gefährdung des Grundwassers besteht und die bestehenden Bewilligungsauflagen eingehalten werden.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.