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Art. 1 Abs. 1, 2 und 4 des Staatsvertrags von 1977 (SR 0.725.122)

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BGer BGE 122 II 234 · 27.06.1996AbgewiesenDie völkerrechtliche Bindung durch den Staatsvertrag von 1977 schliesst eine landesinterne Interessenabwägung aus; die Rodungsbewilligung ist völkerrechtskonform zu erteilen.Bauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-02). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.