BGer BGE 122 II 234
AbgewiesenEntscheid vom 27.06.1996
Die völkerrechtliche Bindung durch den Staatsvertrag von 1977 schliesst eine landesinterne Interessenabwägung aus; die Rodungsbewilligung ist völkerrechtskonform zu erteilen.
BGer BGE 122 II 234 vom 27.06.1996 (Abgewiesen)
Planungsanlass
Angerufene Bestimmungen
Berührte Prüfdimensionen
Entscheide zur selben Frage
BGer 1C_659/2024 · 23.10.2025 · Teilweise gutgeheissenDie nachträgliche Baubewilligung für eine Natursteinstützmauer und einen Brennholzunterstand in der Landwirtschaftszone wurde zu Recht verweigert, da keine Standortgebundenheit im …BGer 1C_392/2023 · 13.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage ausserhalb der Bauzone ist zu bejahen, wenn funktechnische Gründe und die bestehende Infrastruktur einen Standort in der Nic…BGer 1C_169/2024 · 02.05.2025 · AbgewiesenBei Mobilfunkanlagen in der Bauzone ist eine umfassende Standortgebundenheitsprüfung und Interessenabwägung nach Art. 24 RPG nicht erforderlich; die ästhetische Beurteilung unterli…BGer 1C_248/2024 · 02.05.2025 · AbgewiesenDie relative Standortgebundenheit einer Mobilfunkanlage in der Landwirtschaftszone nach Art. 24 RPG ist zu bejahen, wenn sie primär der Versorgung von Nichtbaugebieten dient, keine…BGer 1C_212/2024 · 24.04.2025 · AbgewiesenDie asylrechtliche Plangenehmigung nach Art. 95a AsyIG hat Sondernutzungsplancharakter und ersetzt kantonale Planungs- und Bewilligungspflichten; die Interessenabwägung zugunsten d…BGer 1C_623/2022 · 09.12.2024 · GutgeheissenDie relative Standortgebundenheit einer SAC-Hütte ausserhalb der Bauzone ist zu verneinen, wenn keine gewichtigen objektiven Gründe den Standort als erheblich vorteilhafter erschei…Der Leitsatz ist eine eigene, KI-gestützte Zusammenfassung des amtlichen Volltexts (Stand 2026-09-02) und ersetzt dessen Lektüre nicht. Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.