Art. 1 Abs. 1 LDTR
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BGer 1C_235/2023 · 11.03.2024AbgewiesenDie Umnutzung von Wohnungen in möblierte Residenzen ohne Bewilligung verstösst gegen kantonales Recht (LDTR, LCI) und kann mit sofortiger Nutzungsuntersagung und Rückführung in ordentliche Mietverhältnisse sanktioniert werden. Die kantonale Regelung zur Erhaltung des Wohnraums ist mit Bundesrecht, insbesondere der Eigentumsgarantie und…Umnutzung / ZweckänderungBaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.