Art. 1 Abs. 1 und 2 lit. a LSV
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BGer 1C_230/2019 · 18.11.2019AbgewiesenDie Baubewilligung für die Umnutzung eines Verkaufsladens in ein Eventlokal in der Kernzone ist bundesrechtskonform, wenn die Lärmschutzvorschriften (LSV) eingehalten werden und das Vorhaben zonenkonform ist.BaubewilligungUmnutzung / ZweckänderungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.