Art. 1 Abs. 1 und 2 lit. b LAT
Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_204/2022 · 21.03.2023AbgewiesenDie Festlegung einer kantonalen Reservationszone nach Art. 27 LAT und Art. 46 LATC ist zulässig, wenn die Anpassung des Zonenplans aufgrund von Überdimensionierung der Bauzone (Art. 15 Abs. 2 LAT) erforderlich ist und die betroffene Parzelle nicht zweifelsfrei zum dicht bebauten Gebiet gehört.PlanungszoneOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.