Art. 1 Abs. 2 Bst. a LTC
3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.
33%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_480/2023 · 09.12.2024AbgewiesenDie Bewilligung einer Mobilfunkantenne in der Nähe eines ISOS-geschützten Ortskerns kann verweigert werden, wenn der Eingriff in das geschützte Landschafts- und Ortsbild nicht durch ein übergeordnetes öffentliches Interesse (z. B. Netzabdeckung) gerechtfertigt ist. Die kantonale und kommunale Ästhetikklausel ist in diesem Fall nicht…BaubewilligungBGer 1C_125/2023 · 29.10.2024AbgewiesenBei der Bewilligung von Mobilfunkantennen in der Bauzone ist eine rein ästhetische Ablehnung ohne Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an einer flächendeckenden Netzabdeckung willkürlich. Kantons- und gemeinderechtliche Vorschriften zur Landschaftseinbindung müssen mit den Zielen des Bundesrechts (LTC) vereinbar sein.BaubewilligungBGer 1C_650/2019 · 10.03.2020GutgeheissenDie Bewilligung von Mobilfunkanlagen auf geschützten Kulturdenkmälern innerhalb der Bauzone ist zulässig, wenn der Eingriff minimal ist, keine substanzielle Beeinträchtigung des Denkmals vorliegt und die Abwägung mit dem öffentlichen Interesse an flächendeckender Netzabdeckung (Art. 1 Abs. 2 Bst. a LTC) erfolgt.BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.