Art. 1 Abs. 2 lit. a und b LAT
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BGer 1C_276/2015 · 29.04.2016GutgeheissenDie Umzonung von einer sensiblen Zone R1 in eine Zone R2 mit erhöhter Dichte und Gebäudehöhe in einem ISOS-geschützten Bereich verletzt Art. 6 Abs. 1 LPN und die OISOS, wenn die Interessenabwägung unvollständig ist und keine überwiegenden öffentlichen Interessen die Beeinträchtigung des Schutzguts rechtfertigen.UmzonungGestaltungsplanOrtsplanungsrevisionKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.