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Art. 1 Abs. 2 lit. abis, b, bbis LAT

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BGer 1C_438/2021 · 30.06.2022AbgewiesenEine partielle Revision des kommunalen Bau- und Zonenreglements ist zulässig, wenn sich die Umstände im Sinne von Art. 21 Abs. 2 LAT massgeblich verändert haben, insbesondere durch neue gesetzliche Vorgaben wie das Zweitwohnungsgesetz oder den kantonalen Richtplan.OrtsplanungsrevisionRichtplanung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.