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Art. 1 Abs. 3 QPR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_281/2016 · 18.01.2017AbgewiesenDie kantonalen Behörden dürfen im Baubewilligungsverfahren ortstypische Dachformen (horizontale Firste) am Siedlungsrand verbindlich vorschreiben, auch wenn der Quartierplan keine explizite Regelung enthält. Die Popularbeschwerde in Bausachen nach kantonalem Recht ist bundesrechtlich zulässig.BaubewilligungGestaltungsplan

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.