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Art. 1 BZR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_33/2021 · 16.04.2021Teilweise gutgeheissenDie Bewilligung für Dachreklamen ist keine Ermessensentscheidung, sondern unterliegt der vollen Rechtskontrolle. Die Vorinstanz hat ihre Kognition unzulässig eingeschränkt, indem sie fälschlich von einem Ermessen der Behörde ausging und keine hinreichenden Feststellungen zur Eingliederung der Reklamen traf.Baubewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.