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Art. 1 LFo

3 Entscheide zur Interessenabwägung rufen diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

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BGer 1C_222/2024 · 12.03.2025AbgewiesenDie Feststellung der Waldnatur einer Parzelle richtet sich nach den qualitativen und quantitativen Kriterien von Art. 2 LFo und kantonalen Vorschriften. Eine frühere negative Feststellung kann bei geänderter Sachlage (z. B. natürliche Entwicklung des Baumbestands) überholt sein.RichtplanungBGer 1C_443/2020 · 08.04.2021AbgewiesenDie Modifikation des Zonenplans und der Rodungsbewilligung für den Dammaufbau am Lac de Plans-Mayens ist rechtmässig, da die Interessenabwägung nach Art. 5 Abs. 2 LFo und Art. 3 OAT korrekt durchgeführt wurde und die Standortgebundenheit sowie der öffentliche Nutzen (Wasserversorgung) die Rodung rechtfertigen.UmzonungBaubewilligungBauen ausserhalb BauzoneOrtsplanungsrevisionBGer 1C_197/2016 · 16.11.2016AbgewiesenEin Defrichment kann ausnahmsweise bewilligt werden, wenn das private Interesse an der Realisierung eines Wohnprojekts in einer rechtmässig ausgewiesen Bauzone das öffentliche Interesse an der Erhaltung des Waldes überwiegt und die gesetzlichen Voraussetzungen (Standortgebundenheit, raumplanerische Konformität, keine ernsthaften…BaubewilligungBauen ausserhalb Bauzone

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.