Art. 10.2 lit. a RIC
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BGer 1C_160/2017 · 03.10.2017AbgewiesenEin Baubewilligungsverfahren kann nicht nachträglich wegen angeblicher Unvollständigkeit oder fehlender Erschliessung angefochten werden, wenn die Bewilligung bereits in Rechtskraft erwachsen ist und die Arbeiten innerhalb der Gültigkeitsfrist begonnen haben. Eine ambigue Fristenregelung in der Bewilligung ist im Zweifel zugunsten der…BaubewilligungKorpusmittel: 25%
Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.