Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 10 Abs. 2 Waldgesetz

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

0%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_290/2019 · 13.05.2020AbgewiesenDie Eröffnung eines Waldfeststellungsentscheids durch öffentliche Publikation im Kantonsblatt genügt den Anforderungen an das rechtliche Gehör, wenn die wesentlichen Informationen enthalten sind und betroffene Personen die Möglichkeit zur Einsichtnahme und Beschwerde haben. Eine akzessorische Überprüfung eines Nutzungsplans ist nur bei…BaubewilligungOrtsplanungsrevisionEinzonungAusnahmebewilligung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.