Startseite
Startseite
← Normenregister

Art. 10 Abs. 5 BZR

Ein Entscheid im Korpus ruft diese Bestimmung an. Sortiert nach Datum, neuester zuerst.

100%der Beschwerden wurden ganz oder teilweise gutgeheissen
Korpusmittel: 25%
BGer 1C_585/2017 · 20.04.2018GutgeheissenDie Vorinstanz verletzt die Begründungspflicht, wenn sie zentrale Rügen zur Eigentumsfreiheit, Verhältnismässigkeit und Bestandesgarantie nicht hinreichend prüft und den rechtserheblichen Sachverhalt unvollständig abklärt.OrtsplanungsrevisionUmnutzung / Zweckänderung

Die Leitsätze sind eigene, KI-gestützte Zusammenfassungen der amtlichen Volltexte (Stand 2026-09-28). Massgebend ist allein der Entscheid des Gerichts.